Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Messverpflichtung nicht betroffen, aber was oft vergessen wird: Wenn z. B. eine öl- oder flüssiggasbetriebene Heizung für die Wärme im Eigenheim zuständig ist, hängen die Energiekosten ebenfalls maßgeblich von einem Zähler ab – nämlich dem des Lieferfahrzeugs bei der Tankbefüllung. Nur vorschriftsmäßig geeichte und fehlerfrei arbeitende Messanlagen gewährleisten, dass die Kosten für Warmwasserkomfort und beheizte Wohnräume nicht höher als notwendig ausfallen. Deshalb sollten Brennstoffkunden auch hier auf eine Mengenerfassung mit höchster Präzision achten. Das ist ganz einfach, indem bei der Suche nach einem Lieferanten das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) als Auswahlkriterium dient. Händler, die dieses Qualitätsprädikat führen dürfen, erklären sich zu wiederkehrenden und unangemeldeten Prüfungen durch externe Sachverständige bereit. Dabei werden sämtliche Betriebsabläufe und technische Gerätschaften rund um die Kundenbelieferung begutachtet, natürlich auch die Messeinrichtungen an den Tankfahrzeugen. Nur wenn das Zählwerk, die Kontrollschaugläser, der Hauptstempel der Eichbehörde, die Lieferscheinangaben sowie alle relevanten Service- und Sicherheitsstandards ohne Beanstandung bleiben, wird das RAL-Gütezeichen verliehen. Auf diese Weise greift der Verbraucherschutz auch dort, wo der einzelne Kunde normalerweise keine Kontrollmöglichkeiten hat.