Pilates, Yoga, Rücken- oder Aquagymnastik –
zwei Gesundheitskurse im Jahr dürfen die gesetzlichen Krankenkassen
den Vorschriften zufolge ihren Versicherten bezahlen oder fördern.
Darauf weist das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ hin. Viele
Kassen veranstalten die Kurse selbst, und ihre Mitglieder dürfen in
der Regel kostenfrei teilnehmen. „Für Kurse, die die Kassen nicht
selbst ausrichten, kann man einen Zuschuss erhalten“, sagt Mandy
Handschuch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen.
„In der Regel beläuft sich der Zuschuss auf 80 Prozent der
Kursgebühr.“ Allerdings hat jede Kasse eine Obergrenze für die
Erstattung, die man vorher erfragen sollte. Voraussetzung für einen
Zuschuss ist, dass der Kurs und die Ausbildung des Kursleiters die
von den Kassen festgelegten Vorgaben erfüllen. Zudem muss man
nachweisen, dass man den Kurs regelmäßig besucht hat.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 2/2016 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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