Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Transplantationsskandal/Urteil

Der Freispruch des Göttinger
Transplantationsmediziners mag juristisch gerechtfertigt sein: Dem
47-jährigen Professor konnte nicht nachgewiesen werden, ob durch
seine manipulierten Patientendaten Menschen gestorben sind oder
nicht. Zudem waren diese Manipulationen zum Tatzeitpunkt zwar
moralisch verwerflich, aber medizinrechtlich strafbar waren sie
nicht. Allerdings könnte durch diesen Freispruch die
Spendenbereitschaft in Deutschland sinken. Denn bereits die
Ermittlungen gegen den Göttinger Arzt und weitere daraus
resultierende Skandale in der Transplantationsmedizin haben die
Bereitschaft der Menschen, ihre Organe zu spenden, drastisch
vermindert und das Vertrauen in das deutsche Vergabesystem
erschüttert.

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