Neben Alkohol und illegalen Drogen wie Kokain ist auch der Missbrauch von Medikamenten ein verbreitetes Problem: Betroffen sind zirka 1,5 Millionen Menschen in Deutschland. „Viele Medikamente, die abhängig machen können, sind mit Blick auf die Arbeitssicherheit als besonders kritisch anzusehen. Zu nennen sind hier unter anderem Schmerz- und Beruhigungsmittel“, mahnt Anja Krüger, Ärztin im Nachsorgemanagement für Psychiatrie und Psychosomatik bei TÜV Rheinland. Benzodiazepine, unter anderem eingesetzt als Beruhigungs- und Schlafmittel, gehören zu den Medikamenten, die am häufigsten nicht verschreibungsgemäß eingenommen werden. Sie können zu Konzentrationsstörungen, verlangsamten Reaktionen und unsicheren Bewegungen führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder Kokain unterdrücken Schmerzen, Hunger, Durst und Müdigkeit. Mögliche Folgen sind Überaktivität und der Verlust von sozialen und sexuellen Hemmungen. „Drogenkonsumenten sind nicht nur häufiger an Verkehrsunfällen beteiligt, sie zeigen ein aggressives oder risikoreiches Verhalten, werden unzuverlässig und fehlen oft am Arbeitsplatz“, erläutert Krüger.
„Um Drogenkonsum vorzubeugen, können Unternehmen gezielte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ergreifen. Wichtig ist ein klares Statement gegen Drogen im Betriebsalltag. Bei der Suchtprävention unterstützen wir Firmen beispielsweise durch Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte, Informationen und Unterweisungen für Mitarbeiter, Beratungsgespräche oder die Einrichtung von Gesundheitszirkeln“, so Lüth.
Kollegen und Vorgesetzten empfiehlt der Arbeitssicherheitsexperte von TÜV Rheinland bei Anzeichen von Suchterkrankungen nicht wegzusehen. Vielmehr sollten sie den Betroffenen persönlich ansprechen und ihm mitteilen, wie sie die Situation wahrnehmen. Für Führungskräfte und Arbeitgeber reichen die Pflichten weiter: „Sie müssen bei Anzeichen eines möglichen Alkohol- oder Drogenkonsums entscheiden, ob der Mitarbeiter seine Aufgaben ohne Gefahr für sich oder andere ausführen kann. Ist dies nicht der Fall, muss er seine Tätigkeit sofort einstellen. Zur Unterstützung bei der Beurteilung sollte der Betriebsarzt oder eine andere geeignete Person hinzugezogen werden. Verbietet der Arbeitgeber das Weiterarbeiten, muss er im Zuge seiner Fürsorgepflicht für die Sicherheit des Mitarbeiters auf dem Heimweg sorgen oder eine Betreuung organisieren“, erklärt Lüth.
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