Umkehrhypothek für Immobilienbesitzer ermöglicht Aufbesserung der Rente

Hypothek ohne Zins- und Tilgungsleistung

Viele Rentner leben in ihrer abbezahlten Immobilie und erhalten aber nur eine geringe Rente. Während des Arbeitslebens wurde Haus oder Wohnung abgezahlt. Die Kinder mussten groß gezogen werden. Das Geld reichte nicht für eine zusätzliche Rücklage in die Altersvorsorge. Gerade Besitzern im Alter von 70 bis 75 Jahren und älter fehlt es an Geld – etwa für Modernisierungen oder größere Anschaffungen. Ein Verkauf der Immobilie kommt für die meisten Ruheständler nicht infrage. Die Geldmittel über ein normales Darlehen zu beschaffen, fällt für viele Eigentümer aus. Sie können sie sich keine zusätzliche Belastung für Zins- und Tilgungszahlungen leisten. Weitere Informationen dazu auf http://www.hypokontor.com/

Die Verrentung der Immobilie.

Der Eigentümer erhält einen Kredit auf seine Immobilie. Für den Kredit sind zu Lebzeiten keine Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen. Der Kredit und die Zinsen sind erst dann zurückzuzahlen, wenn der Eigentümer stirbt. Bei Ehepaaren dann, wenn der länger lebende Partner verstorben ist. Wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wird oder die Eigentümer dauerhaft ausziehen, ist der Kredit ebenfalls zurückzuzahlen. Der Kreditgeber bekommt sein Geld aus dem Verkaufserlös der Immobilie. Und nur die Immobilie dient als Sicherheit für den Kredit. Alle anderen Vermögenswerte werden nicht für die Rückführung des Darlehens herangezogen. Die Umkehrhypothek bzw. Immobilienrente ist keine ganz günstige Lösung. Deshalb sollte vorher geprüft werden, ob es Alternativen gibt. Alle Informationen rund um die Hausfinanzierung / Immobilienfinanzierung und kompetente Beratung erhalten Kunden über http://www.meine-hausfinanzierung.de/persoenliche-online-beratung/

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