Verbot von Halogenlampen ist kein Problem

GU10 Strahler gibt es bald nur noch als LED
 
Reflektorlampen sind von dem Verbot betroffen

Aktuell betrifft das Verbot Halogenlampen mit 230 Volt und Reflektor, die meist einen GU10-Sockel haben. Niedervolt-Halogenlampen sind noch bis 2018 erlaubt. LEDs belasten im Vergleich zu Halogenleuchtmitteln die Umwelt dreimal zu stark. Der sogenannte ökologische Fußabdruck ist sogar fünfmal größer. Abgesehen davon verbrauchen LED-Lampen zwischen 10 und 20 Prozent der Energie von Halogenleuchtmitteln und haben eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren.

Austausch der Leuchtmittel ist kein Problem

Einer der größten Fachhändler für LEDs (Isolicht) versichert, dass niemand seine Leuchten entsorgen muss, da es ausreichend LED-Lampen für den 1:1-Austausch gibt. Das Sortiment an sogenannten Retro GU10, GU4, GU9 und GU 5.3 Leuchtmitteln ist groß und dem an Halogenlampen weit überlegen. Wie das kompetente Team von Isolicht betont, hatte der Verbraucher bei Halogenleuchtmitteln nur eine geringe Auswahl an unterschiedlichen Stärken. Die Lichtfarbe war an diese gekoppelt.

Eine große Auswahl ist vorhanden

Bei LEDs gibt es erstmals die Option bei annähernd gleicher Leuchtkraft zwischen verschiedenen Farbtönen, von Ultrawarmweiß (2500 K) bis Kaltweiß (über 6.000K) zu entscheiden. Das Sortiment eines gut sortieren Fachhändlers umfasst beispielsweise über 30 unterschiedlich Lampen allein für die GU10 Fassung.

Viele Verbraucher können sich mit LED-Leuchtmitteln schwer anfreunden, weil Sie diese im “Vorbeigehen“ im Supermarkt kaufen, statt sich im Fachhandel gezielt nach den Birnen umzusehen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Isolicht hat seinen Shop daher verbraucherfreundlich umgestaltet, damit jeder problemlos die für ihn passenden Lampen findet.

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