Bei einem Wohnungsbrand in Essen ist in der vergangenen Woche ein Bewohner schwer verletzt aus der völlig verrauchten Wohnung gerettet worden. Das Feuer war in der Nacht in der vierten Etage des achtgeschossigen Wohnhauses aus bisher unbekannten Gründen ausgebrochen. In den darüber liegenden Etagen sind teilweise die Wohnungen wegen dem Rauch nicht mehr bewohnbar. So ähnliche klingen die alltäglichen Pressemeldungen in den Zeitungen. Und es wird damit deutlich, wie wichtig die Hausratversicherung zum Schutz von persönlichen Hab und Gut ist.
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Die Hausratversicherung leistet dann, wenn es gebrannt hat. Üblicherweise sind viele Teile der Einrichtung dem Feuer zum Opfer gefallen, für die Hausratversicherung die Wiederbeschaffung ermöglicht. Was durch das Feuer nicht zerstört wurde, erledigt meistens der gifte Rauch. In der Wohnung oder im Haus sind so gut wie alle Einrichtungsgegenstände mit einem schmierigen Rußfilm überzogen, eine Reinigung, gerade bei Polstermöbeln, ist in der Regel ausgeschlossen. Für den Rauchschaden kommt ebenfalls die Hausratversicherung auf – als Folge des Feuers.
Ist man von einem Feuer außerhalb der eigenen Wohnung betroffen, leistet die Hausratversicherung ebenfalls gute Dienste. Denn es muss ja nicht in der eigenen Wohnung gebrannt haben. Insofern lassen sie die Argumente von Berufsoptimisten („Bei mir passiert schon nichts“) schnell widerlegen. Der Rauch aus der Brandwohnung kann sich, wenn sie der betroffene Wohnungsinhaber falsch verhält, ohne Weiteres im ganzen Haus über den Treppenraum ausbreiten. Wenn man dann auf der Flucht vor dem Feuer die eigene Wohnungstür nicht verschließt, hat man den Schaden auch in seiner eigenen Wohnung.
Durch starke Rauchentwicklung sind meistens die Wohnungen über der Brandwohnung betroffen. Aber auch abfließendes Löschwasser gelangt über den Treppenraum in die darunter gelegenen Wohnungen und kann dort erheblichen Schaden einrichten – schließlich ist das Wasser kontaminiert. Betroffene Hausratgegenstände müssen auch hier fast immer entsorgt werden, ein Fall für die Hausratversicherung.
Zu guter Letzt kann durch den Brand der Nachbarwohnung auch die eigene Wohnung einen erheblichen Brandschaden davontragen. Ein Feuerüberschlag durch ein zerstörtes Fenster in die darüberliegende Wohnung ist keine Seltenheit und führt dort zu einem Zimmerbrand. Zumindest kann hier die Hausratversicherung den wirtschaftlichen Schaden wieder gutmachen.
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