Okay, dann sind auch die Textzeilen von Kollegah
und Farid Bang also durch die vom Grundgesetz garantierte Freiheit
der Kunst geschützt. Jene Zeilen, die viele frühere
»Echo«-Musikpreisträger bewogen haben, ihre Auszeichnungen
zurückzugeben. Weil sie sich geschämt haben, mit solchen Künstlern in
einer Reihe zu stehen, mit solcher Dummheit und geschichtlicher
Ignoranz.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Texte auf ihre
strafrechtliche Relevanz geprüft und ist zu der Einschätzung
gekommen, dass sie diesbezüglich nicht angreifbar seien.
Geschmacklos, menschenverachtend, voller Gewaltfantasien zwar – aber
das zählt ja nicht. Welche Wirkung die kalkulierte Provokation hart
am Rande der Strafbarkeit auf das Ganze hat, lässt sich derzeit
beobachten. Der Konsens weicht, die Diskussion verroht, der
Rechtsstaat wird verhöhnt. Gangster-Rapper und Populisten wie
AfD-Chef Alexander Gauland mit seiner »Vogelschiss«-Rede ziehen da an
einem Strang.
Ach ja, gegen die Entscheidung der Staatsanwälte ist noch
Beschwerde möglich. Wenigstens das.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell