Zurich warnt vor gefälschten Reisesicherungsscheinen

Seit 1994 besteht in Deutschland die Pflicht zu jeder
Pauschalreise auch einen Reisesicherungsschein auszuhändigen.
Reisende können Dank dieser Absicherung darauf vertrauen, dass ihre
Anzahlungen auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht
verloren sind. Doch immer wieder tauchen gefälschte
Reisesicherungsscheine auf, die für den Reisenden wertlos sind. Die
Zurich Versicherung rät Urlaubern bei der Buchung ihrer Reise daher
die Angaben des Reisesicherungsscheins gründlich zu prüfen.

Kein Versicherungsschutz bei gefälschten Scheinen

Handelt es sich bei dem ausgehändigten Reisesicherungsschein um
ein ungültiges oder gar gefälschtes Exemplar, besteht kein
Versicherungsschutz. Die Urlauber müssen im schlimmsten Fall alle
anfallenden Kosten selbst tragen. Nach Buchung der Reise und nach
Erhalt des Reisesicherungsscheins sollten die Verbraucher unbedingt
auf die Vollständigkeit der Angaben achten. Mindestangaben sind
Anschrift und Telefonnummer des Versicherers sowie Informationen zum
Versicherungszeitraum und zur Versicherungssumme. Ob Reisende einen
gültigen Reisesicherungsschein in der Hand halten, können sie zudem
leicht über den Reiseinformationsdienst TIP (www.tip.de) überprüfen.
Zusätzlich geben die Versicherer unter der auf dem
Reisesicherungsschein angegebenen Telefonnummer jederzeit Auskunft
über die Gültigkeit.

Genau hinschauen bei Kombi-Angeboten

Nicht über den Reisesicherungsschein abgesichert sind zudem oft
die immer beliebteren Kombinationsangebote, bei denen Internetnutzer
ihre Traumreise selbst aus den unterschiedlichen Angeboten der
Fluggesellschaften und Hotels zusammenstellen. Und auch Reisebüros
bieten immer mehr Reisen nach dem Baukastenprinzip an. Was viele
nicht wissen: Hier trägt der Verbraucher das Insolvenzrisiko unter
Umständen selbst. Dies trifft in vielen Fällen auch dann zu, wenn der
Reisende aufgrund der übersichtlich zusammengefassten Darstellung des
Angebots durch einen spezialisierten Anbieter den Eindruck hat, dass
es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine genaue Definition, wann
eine zusammengestellte Reise mit zusammen abgerechneten
Einzelleistungen als Pauschalreise zu bezeichnen ist, liegt bislang
nämlich nicht vor. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der
Verbraucher schon bei der Buchung seiner Reiseunterlagen prüfen, ob
ein Sicherungsschein vorhanden ist. Im Zweifel empfiehlt Zurich die
Nachfrage im Reisebüro oder direkt beim Anbieter.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2011) von über 6,3
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 30 Milliarden EUR und
rund 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.

Die Zurich Gruppe in Deutschland ist Partner und offizieller
Versicherer der Deutschen Olympiamannschaft.

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