Wie funktioniert eine Zweitmeinung bei Aorten Aneurysma?
Bei bestimmten planbaren operativen Eingriffen haben Patienten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Aktuell gehört die OP bei Aorten Aneurysma noch nicht dazu, auch wenn Experten die Aufnahme in den Katalog empfehlen. Sinn einer Zweitmeinung ist, dass der Patient mehr Sicherheit in seiner Entscheidung bekommen soll. Die zweite Anlaufstelle soll den Gesundheitszustand des Patienten nochmals überprüfen sowie klären, ob eine geplante Operation wirklich notwendig ist und welche Behandlungsalternativen es gibt. Die Zweitmeinung darf nur von einem auf die individuelle Diagnose spezialisierten Facharzt abgegeben werden und sollte nicht in der Klinik erfolgen, in der auch der Eingriff geplant ist. Auch am Aortenzentrum des Diakonie Klinikums Jung-Stilling in Siegen stehen die Fachärzte rund um Chefarzt Dr. med. Ahmed Koshty für eine Zweitmeinung bei Erkrankungen der Aorta zur Verfügung.
Hat jeder Patient mit Aorten Aneurysma das Recht auf eine Zweitmeinung?
Jeder Patient hat das Recht, Einsicht in seine Patientenakte zu bekommen und Kopien aller Befunde zu erhalten. „Sie sollten Ihren behandelnden Arzt informieren, dass Sie zunächst eine Zweitmeinung einholen möchten. Das ist völlig legitim und ein guter Arzt wird Ihnen nicht böse sein. Eine Zweitmeinung ist unabhängig und neutral und soll Ihnen helfen, nochmals Fragen stellen zu können, um die Chancen und Risiken Ihrer geplanten Behandlung besser einschätzen zu können“, schildert Dr. med. Ahmed Koshty, der am Diakonie Krankenhaus Jung-Stilling in Siegen das Aortenzentrum leitet. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Experten bietet zum Beispiel die Krankenkasse an.