„Nach momentanem Stand wird die künftige Richtlinie die Arbeit der Bauherren und Fachplaner deutlich erleichtern“, betont FVLR-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Hegger. Für Behörden biete sie eine Entscheidungsgrundlage, was nicht zuletzt der einheitlichen Rechtsanwendung diene. Auch baurechtliche Begriffe wie „Geschoss“ und „Ebene“ werden in der neuen Fassung – Redaktionsstand ist Januar 2013 – voraussichtlich neu definiert sowie zahlreiche kleinere Änderungen und Ergänzungen umgesetzt.
Die überarbeitete Fassung von Heft 14 mit einem Vorwort des Obmanns der M-IndBauRL, Ministerialrat Dipl.-Ing. Jost Rübel, kann kostenlos auf der Website www.fvlr.de unter der Rubrik Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden.