Nach jahrelanger Überarbeitung wurde 2016 die veränderte DIN 4109 baurechtlich eingeführt. Sie löst die Fassung aus dem Jahr 1989 ab und nähert sich der rechnerischen Nachweisführung der europäischen Normenreihe DIN EN12354 an. Dabei haben sich die Anforderungen an den Schallschutz zwar nicht wesentlich verschärft, wurden jedoch dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Entsprechend verändert präsentieren sich die neuen Nachweisverfahren: Mehr Transparenz, aber auch ein größerer rechnerischer Aufwand führen im Endeffekt zu hoher Schallschutz-Qualität, die auch messtechnisch bestätigt wird.
Bilanzverfahren statt Bauteileigenschaft
Wurden bisher die Werte zu baurechtlichen Schallschutz-Anforderungen nur aus den Tabellen des Beiblatt 1 zur DIN 4109:1989 abgelesen, müssen in Zukunft komplexere Parameter berücksichtigt werden. Denn der Schallschutz zwischen zwei Räumen ist keine reine Bauteileigenschaft, sondern eine differenzierte Bilanz aus unterschiedlichen Schallübertragungswegen. Das neue Rechenverfahren der DIN 4109:2016 berücksichtigt daher nicht nur die Direktschallübertragung, sondern bezieht auch flankierende Bauteile, Schallnebenwege und die Stoßstellendämmung von Bauteilanschlüssen mit ein.
Demnach ist der bauliche Schallschutz eine anspruchsvolle Planungsaufgabe, die mit entsprechenden Programmen eine zielsichere Umsetzung aller Schallschutz-Prognosen ermöglicht. Hier schafft beispielsweise das Bauphysik-Modul „Schall 4.0“ Abhilfe, das die Unipor-Ziegel-Gruppe (München) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel anbietet. „Die Berechnungen ergeben zuverlässige Prognosen für die Schalldämmung, basierend auf einer akustischen Energiebilanz“, erklärt Unipor-Geschäftsführer Dr.-Ing. Thomas Fehlhaber.
Prognosen vs. bauakustische Messungen
Diese rechnerischen Prognosen sollen schließlich mit hoher Sicherheit am Bau umgesetzt werden. „Um eventuelle Toleranzen im Berechnungsergebnis auszugleichen, wird ein pauschaler Sicherheitsabschlag von zwei Dezibel angesetzt“, so Fehlhaber. „Ob die prognostizierten Werte auch eingehalten werden, kann eine bauakustische Messung überprüfen.“
Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel wurden zur Überprüfung der Prognosesicherheit speziell für Ziegelmauerwerk entsprechende Tests durchgeführt. Anschließend folgte ein Vergleich der vorhandenen Luftschall-Dämmwerte mit den Prognoseberechnungen. Insgesamt wurden 45 Messberichte von Gebäuden aus den Jahren 2002 bis 2015 von neun unabhängigen Ingenieurbüros miteinbezogen. Die Untersuchungen ergaben eine hohe Übereinstimmung der Messwerte mit den Prognosen. Monolithisches Ziegelmauerwerk kann demnach besonders in Kombination mit hochwertigen Anschlussdetails – wie etwa dem Unipor-Systembauteil Deckenrandelement – sogar erhöhte Schallschutzwerte erreichen, die die Mindestanforderungen der DIN 4109 mühelos übertreffen.
Neue Broschüre zum Schallschutz nach DIN 4109
Für eine optimierte Prognose können Fachplaner spezielle Materialparameter und Konstruktionsmöglichkeiten von Ziegelmauerwerk berücksichtigen. Dazu bietet die neue AMz-Broschüre „Baulicher Schallschutz nach DIN 4109“ eine verlässliche Grundlage: Mit einer Einführung in die wichtigsten Begriffe, einem praktischen Überblick zu den aktuellen Normänderungen sowie vielfältigen Konstruktionsempfehlungen schafft die umfangreiche Infoschrift solide, herstellerübergreifende Kenntnisse für den Schallschutz mit Ziegelmauerwerk.
Weitere Informationen zum Thema „Baulicher Schallschutz im Hochbau“ sind direkt bei der Unipor-Geschäftsstelle erhältlich – bestellbar per Telefon (089-74986780) oder E-Mail (marketing@unipor.de).