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In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die letzten zwölf Gesetzesbeschlüsse des 16. Deutschen Bundestages gebilligt. Sie können dem Bundespräsidenten nun zur Verkündung vorgelegt werden.
Neben den vier Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag hat der Bundesrat unter anderem Beschlüsse zur Rehabilitierung von Opfern der NS-Militärjustiz, zur Sanierung von Unternehmen in der Finanzkrise und zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts akzeptiert, außerdem Erleichterungen beim elektronischen Vereinsregister und bei der internationalen Zusammenarbeit zur Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen. Ebenfalls gebilligt wurden zwei Gesetze, die ursprünglich auf Bundesratsinitiativen beruhen: Vorhaben zur Haftungsbegrenzung ehrenamtlicher Vereinsvorstände und zur Weiterentwicklung der Ausbildung in Pflegeberufen.
Die Länder verzichteten zudem auf einen Einspruch gegen das Schulobstgesetz. Auch dieses kann daher unverändert in Kraft treten.
Sämtliche Ergebnisse der heutigen Sitzung finden Sie unter www.bundesrat.de/to-861.