Energy Sharing – STROMDAO GmbH unterstützt Immobilienbesitzer bei der Umsetzung von §42c EnWG

Die STROMDAO GmbH bietet mit dem Stromkollektiv eine Lösung, die es Eigentümern ermöglicht, ihre Gebäude wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig mit lokalem Strom zu versorgen.

Stromkollektiv – Eine Lösung für Immobilienbesitzer
Ein Stromkollektiv ermöglicht es, Strom, der auf den Dächern von Liegenschaften durch Photovoltaikanlagen erzeugt wird, gezielt zwischen den eigenen Immobilien zu verteilen. Damit können Eigentümer ihren Energieverbrauch optimieren, Überschüsse effizient nutzen und den Reststrombedarf kostengünstig decken. Durch die gemeinsame Nutzung der Energie zwischen mehreren Liegenschaften ergeben sich deutliche Einsparpotenziale bei den Energiekosten.

„Das Stromkollektiv gibt Immobilienbesitzern ein Werkzeug an die Hand, um Energiekosten aktiv zu senken und gleichzeitig den Wert ihrer Objekte zu steigern“, erläutert Thorsten Zoerner, Geschäftsführer der STROMDAO GmbH. „Es ist eine Lösung, die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ideal miteinander verbindet.“

Wirtschaftliche Vorteile und langfristige Unabhängigkeit
Für Immobilienbesitzer mit mehreren Liegenschaften bedeutet das Stromkollektiv eine direkte Kostenersparnis. Selbst bei moderater Eigenerzeugung kann durch die interne Verteilung von Energie eine deutliche Reduktion der Stromkosten erzielt werden. Zusätzlich wird die Abhängigkeit von externen Energieanbietern verringert, da der lokal erzeugte Strom Vorrang hat.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das Konzept auf Mieter zu erweitern: Immobilienbesitzer können den lokal erzeugten Strom ihren Mietern zur Verfügung stellen, was nicht nur die Attraktivität der Immobilien erhöht, sondern auch zusätzliche Einnahmequellen erschließt.

Ein erster Schritt: Individuelle Potenzialanalyse
Die STROMDAO GmbH unterstützt Immobilienbesitzer mit einer maßgeschneiderten Berechnung der Einsparpotenziale eines Stromkollektivs. Diese Analyse berücksichtigt die vorhandene Infrastruktur, den Energiebedarf der Liegenschaften sowie die Möglichkeiten der Eigenerzeugung. Auf Basis dieser Daten erhalten Eigentümer eine detaillierte Übersicht über die möglichen wirtschaftlichen Vorteile.

Warum jetzt handeln?
Mit dem neuen § 42c EnWG wird die Nutzung von lokal erzeugtem Strom rechtlich und technisch einfacher denn je. Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, sich frühzeitig Wettbewerbsvorteile zu sichern und ihre Objekte wirtschaftlich sowie ökologisch zukunftssicher aufzustellen.

Schreibe einen Kommentar