Ähnliches gelte dann, wenn neben den myofaszialen Beschwerden auch autonome Funktionsstörungen in anderen Bereichen des Körpers hinzukommen, beispielsweise Magen-Darm-Probleme, Unverträglichkeiten oder auch eine besondere psychische Belastung. Gerade, wenn durch die Fibromyalgie eine erhebliche psychovegetative Auswirkung gegeben sei oder mit ihr Einschränkungen der sozialen Teilhaben einhergehen, könne der GdB auch in höhere Bereiche steigen: „Entscheidend wird sein, inwieweit mehrere und einander nicht wechselseitig beeinflussende Funktionssysteme von der Erkrankung betroffen sind“, meint der Ernährungsberater. Schlussendlich müsse für eine adäquate Einstufung eine ausführliche Dokumentation und Attestierung der Symptome vorliegen, unterstreicht Dennis Riehle, der auch hervorhebt, dass neben einem Behindertengrad das Merkzeichen „G“ für Schwerbehinderte in Betracht kommen könne, das zu weitergehenden Nachteilsausgleichen führt: „Wenn das Fibromyalgie-Syndrom die beschwerdefreie, zu Fuß zurücklegbare Wegstrecke deutlich reduziert und weitere Strecken ohne Hilfestellung nicht mehr bewältigt werden können, kann es zur Zuerkennung der Eigenschaft eines erheblich Gehbehinderten kommen““, sagt der Selbsthilfegruppenleiter ergänzend. Abschließend führt der Coach vom Bodensee an: „Betroffene sollten nicht aus Schamgefühl auf eine Antragsstellung zu verzichten!“.
Die Beratung der Selbsthilfeinitiative kann überregional kostenlos unter www.selbsthilfe-riehle.de erreicht werden.