„Wir begrüßen das Urteil des Oberlandesgerichtes München, denn es stärkt den Verbraucherschutz für Millionen Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, BAV-Vorsitzender und Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Arzneimittelpreisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens. Kranke Menschen sind zu einem Preisvergleich oft nicht in der Lage und müssen sich bei bundeseinheitlichen Apothekenabgabepreisen jedenfalls keine Sorgen machen, ausgenutzt oder übervorteilt zu werden.“ Hubmann weiter: „Das Oberlandesgericht München hebt den Wertungsspielraum des Gesetzgebers hervor und führt eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Für den deutschen Verbraucherschutzeingriff in den europäischen Preiswettbewerb ist es demnach nicht erforderlich, wissenschaftlich eindeutige Beweise auf der Grundlage umfassender empirischer Daten zu finden. Ausreichend ist vielmehr die Feststellung, dass tatsächliche Anhaltspunkte die gesetzliche Maßnahme rechtfertigen und damit nicht willkürlich erfolgt sind. Ausländische Versandapotheken müssen endlich akzeptieren, dass deutsches Recht auch für sie gilt, wenn sie hierzulande agieren wollen.“ Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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