Hitler hatte im Mai 1938 sein handschriftliches Testament auf einen Briefbogen der Reichskanzlei mit vorgedruckter Ortsangabe gemacht. Nach Bekanntwerden der Entscheidung eines Kammergerichts, wonach vordruckte Ortsangaben ein Testament nichtig machen, ließ Hitler binnen 6 Wochen dass Gesetzt ändern und den aktualisierten Gesetzestext bei Bertelsmann veröffentlichen.
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