Immobilienausverkauf in Spanien

Spaniens Regierung geht konsequent ihren Reformkurs weiter um Immobilien, die vor allem in den Bilanzen der Banken der „schlummern“, an ausländische Investoren zu veräußern.

Privatanleger und Institutionelle kommen – ab sofort – in den Genuss des folgende Steuervorteils: Jegliche Gewinne aus Immobilienvermögen, dass vor Ende des laufenden Jahres, also spätestens am 31. Dezember 2012, in notariellem Kaufvertrag erworben ist, sind in Höhe von 50 % steuerbefreit, selbst dann wenn diese Gewinne erst Jahre später (durch Weiterverkauf) erzielt werden. Diese Steuerbefreiung betrifft die Einkommen-, die Körperschaftsteuer und die besondere Gewinnsteuer für Nichtresidenten.

Laut der spanischen Tageszeitung ABC hat die Stadt Madrid außerdem 7 attraktive Büroimmobilien auf den Markt gebracht.

Stefan Meyer, Rechtsanwalt der spanischen Wirtschaftskanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, sagt: „Bedenkt man, dass Immobilien in Spanien seit Platzen der Immobilienblase Anfang 2008 darüberhinaus rund 30% an Wert verloren haben, wird deutlich, dass Immobilienkäufe in Spanien im 2. Halbjahr 2012 wieder topattraktiv sind“.

Weiterführende Informationen zum spanischen Immobilienrecht und Finanzierungen in Spanien: http://www.mmmm.es/deu/immobilienbrief

Schreibe einen Kommentar