Spaniens Regierung geht konsequent ihren Reformkurs weiter um Immobilien, die vor allem in den Bilanzen der Banken der „schlummern“, an ausländische Investoren zu veräußern.
Privatanleger und Institutionelle kommen – ab sofort – in den Genuss des folgende Steuervorteils: Jegliche Gewinne aus Immobilienvermögen, dass vor Ende des laufenden Jahres, also spätestens am 31. Dezember 2012, in notariellem Kaufvertrag erworben ist, sind in Höhe von 50 % steuerbefreit, selbst dann wenn diese Gewinne erst Jahre später (durch Weiterverkauf) erzielt werden. Diese Steuerbefreiung betrifft die Einkommen-, die Körperschaftsteuer und die besondere Gewinnsteuer für Nichtresidenten.
Laut der spanischen Tageszeitung ABC hat die Stadt Madrid außerdem 7 attraktive Büroimmobilien auf den Markt gebracht.
Stefan Meyer, Rechtsanwalt der spanischen Wirtschaftskanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, sagt: „Bedenkt man, dass Immobilien in Spanien seit Platzen der Immobilienblase Anfang 2008 darüberhinaus rund 30% an Wert verloren haben, wird deutlich, dass Immobilienkäufe in Spanien im 2. Halbjahr 2012 wieder topattraktiv sind“.
Weiterführende Informationen zum spanischen Immobilienrecht und Finanzierungen in Spanien: http://www.mmmm.es/deu/immobilienbrief