Nachfrage steigend auf dem Immobilienmarkt
Die weltweite Nachfrage nach Immobilien steht dabei stets im engen Zusammenhang mit der umfassenden Globalisierung in der Gegenwart. Die nationalen Märkte öffnen sich und stehen nun in vielen Bereichen zum ersten Mal im tatsächlichen Wettbewerb auf internationalem Niveau. Das damit verbundene Marktwachstum eröffnet weltweit Möglichkeiten, neue Potenziale zu erschließen, traditionelle Marktgebiete neu zu definieren und damit auch Marktanteile in den Segmenten zu schaffen, die zuvor keine Bedeutung hatten oder nur schwer erreichbar waren. Weiterhin folgt der nationale Anlagetrend zur Denkmalimmobilie den Strömungen am internationalen Investmentmarkt.
Denkmalimmobilien zählen auch zu Kulturdenkmalen
Alte Häuser sind Lebensräume. Sie erzählen Geschichten und benötigen besondere Pflege und stehen unter einem besonderen Schutz. Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz vor.
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld: „Die Denkmalpflege stellt in Deutschland ein noch recht junges Konzept dar. Der Denkmalschutz ist heutzutage Sache der Bundesländer in Deutschland, so dass 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze existieren. Zwar ist allen gemein, dass sie die Pflege und den Schutz von Kulturdenkmälern zum Inhalt haben und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Aber prinzipiell wäre es hilfreich, wenn es auch von Seiten der Kommunen oder von privater Seite eine Denkmalpflege gibt, die sich nicht von der staatlichen unterscheidet, damit ein einheitliches Vorgehen neue Möglichkeiten zu Vereinfachung des Ablaufes bei Denkmalsanierungen ermöglicht.“
Gibt es Vorteile sich für eine Denkmalimmobilie zu entscheiden?
Sie sind in ihrer Anschaffung steuerlich außerordentlich begünstigt, neben staatlichen Zuschüssen erhält man steuerliche Vorteile, damit der Mehraufwand für die Modernisierung kompensiert wird. Auch der Staat entspricht in seiner Gesetzgebung dem öffentlichen Interesse, einzigartige historische Architektur und Bausubstanz zu erneuern, im Wert zu erhalten und unter den jetzigen und kommenden Bedingungen der modernen Gesellschaft, wirtschaftlich nutzbar zu machen. Die mit einer zukunftsfähigen Denkmalsanierung verbundenen höheren Aufwendungen werden zum Beispiel durch das Einkommenssteuergesetz (EStG) ausgeglichen. Das heißt, Investoren können die höheren Sanierungskosten, zum Beispiel bei späterer Vermietung, einer Wohnimmobilie, über einen Zeitraum von zwölf Jahren hundertprozentig absetzen – ein überaus attraktives Angebot für Anleger und in leicht abgewandelter Form auch für Eigennutzer.
V.i.S.d.P.:
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld
Vorstand
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