Angstpatienten können von modernen Narkoseverfahren besonders profitieren
„Sollen komplizierte Behandlungen in den Bereichen von Zahn, Mund oder Kiefer vorgenommen werden, dann hat sich zur kontrollierten Schmerzausschaltung eine Vollnarkose, auch bezeichnet als intravenöse Allgemeinanästhesie, bestens bewährt“, meint Dr. med. dent. M.Sc. M.Sc. Andreas Jung der Zahnklinik Jung aus Frankfurt und Pfungstadt. Das Bewusstsein ist während der Behandlung völlig ausgeschaltet, sodass eine Vollnarkose auch für Patienten mit einer Zahnarztangst bestens geeignet ist. Die Verfahren der Anästhesie haben sich in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt, sodass sie in der Anwendung noch sicherer und verlässlicher wurden. Wer beispielsweise als Angstpatient mehrere Zahnimplantate benötigt, kann heute in der Zahnklinik auf moderne Methoden wie die intravenöse Anästhesie zurückgreifen, die ganz ohne Narkosegas auskommt. „Die total intravenöse Anästhesie beim Zahnarzt gilt als ausgezeichnet kontrollierbar und steuerbar. Durch Elektroden, welche am Körper des Patienten angebracht werden, lassen sich sämtliche Vitalparameter optimal kontrollieren“, ergänzt Dr. med. dent. M.Sc. M.Sc. Andreas Jung.
Die Narkose in der Zahnklinik ist sicher, zuverlässig und schonend
Die Komplikationsrate ist äußerst gering, die Tiefe der Narkose wird exakt an jeden Patienten angepasst, die Narkose wird also immer nur so tief sein, wie unbedingt erforderlich, ohne dass jedoch ein Risiko frühzeitig aufzuwachen besteht. Immer dann, wenn ein Eingriff in der Mundhöhle voraussichtlich länger dauert oder aufwendig ist, ist das Verfahren der totalen intravenöse Anästhesie die Methode der Wahl. Auch der sogenannte Dämmerschlaf ist zur Beruhigung und Schmerzausschaltung gerade bei Angstpatienten sehr gefragt. Zunächst wird über die Vene ein auf die Bedürfnisse des Patienten dosiertes Betäubungsmittel eingeleitet, anschließend erfolgt im Behandlungsumfeld noch eine lokale Betäubung. Zusätzlich kann über den gleichen venösen Zugang, falls erforderlich, auch noch ein Schmerzmittel oder ein Antibiotikum verabreicht werden. Soll bei einem Angstpatienten zum Beispiel ein kleinerer Eingriff vorgenommen werden, dann hat diese Methode den Vorteil, dass während der Behandlung keine Beatmung erforderlich ist. Kleinere Eingriffe, beispielsweise Kariesbehandlungen, Füllungen oder Überkronungen, können beim Zahnarzt auch weiterhin mithilfe der sogenannten Lokalanästhesie, also in örtlicher Betäubung, durchgeführt werden. Welche Methode der Anästesie im Einzelfall in Frage kommt und sinnvoll ist, entscheidet der Zahnarzt zusammen mit seinem Patienten.