Marodes Haus: Vermieter muss nicht Unsummen für Sanierungen ausgeben

Zwar sind Vermieter verpflichtet, Schäden am Haus beseitigen zu lassen. Diese Verpflichtung geht aber nicht so weit, dass der Vermieter völlig unwirtschaftliche Sanierungen finanzieren muss. Zumindest dann, wenn die Kosten für die Sanierung den Wert des Anwesens deutlich übersteigen, ist eine so genannte Opfergrenze erreicht, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 131/09).
Im verhandelten Fall forderte der Mieter eines Einfamilienhauses vom Vermieter einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 50.000 Euro, um unter anderem die rissige Fassade richten zu lassen. Der Vermieter weigerte sich zu zahlen. Er argumentierte, eine fachgerechte Sanierung würde mindestens 95.000 Euro kosten, der Wert des maroden Hauses liege jedoch nur noch bei 28.000 Euro. Der Fall landete vor Gericht.
Die BGH-Richter entschieden: Es liege ein krasses Missverhältnis zwischen Reparaturaufwand und Wert des Hauses vor, demzufolge sei es dem Vermieter nicht zuzumuten, derart viel Geld in die Schrottimmobilie zu investieren. Dennoch verwies der BGH den Fall zurück ans Landgericht, da nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, wie hoch der Wert der Immobilie wirklich ist und wie teuer die Sanierung tatsächlich ist, berichtet Immowelt.de.
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