Oft droht die Medikamenteneinnahme bei Kindern schon an der Darreichungsform zu scheitern: Kleinkinder können noch keine Tabletten schlucken, manche Kapseln sind auch für Grundschulkinder zu groß oder der Arzneimittelsaft ist durch seinen bitteren Geschmack oder seinen Alkoholgehalt ungeeignet. In vielen Fällen kann der Apotheker Tabletten zerkleinern und in einer kindgerechten Größe oder Darreichungsform zum Beispiel als Saft, Pulver oder Granulat anbieten.
Die Herstellung von Arzneimitteln ist auch heute noch eine der Kernkompetenzen von Apothekern. Hautärzte, Allgemeinmediziner und Kinderärzte greifen bei der Verordnung gerne auf diese Möglichkeit zurück. Der Arzt stellt ein Rezept über die benötigte Rezeptur aus. In der Apotheke wird diese dann darauf vom Apotheker oder einer pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) kontrolliert, ob die gewünschten Wirkstoffe und Grundlagen zusammenpassen. Einige Wirkstoffe lassen sich beispielsweise nicht in der verordneten Grundlage homogen verarbeiten. Hier hilft der pharmazeutische Sachverstand weiter. Je nach Krankheitsbild wird mit dem Arzt eine Rezeptur gefunden, die für den Patienten geeignet ist. Ebenso muss die Herstellung geplant und die Zusammensetzung genau berechnet werden. Nach dem Vier-Augen-Prinzip kontrolliert ein Kollege die Herstellungsanweisung noch einmal. Unterstützung finden Apotheker in sogenannten Rezepturformularien wie dem Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) oder dem Neue Rezeptur-Formularium (NRF). Vor der Herstellung wird der Arbeitsplatz nach strengen Kriterien des Hygienemanagements gereinigt. Während der Zubereitung soll der Hersteller seine Tätigkeit nicht unterbrechen, um Verunreinigungen und eine mangelhafte Rezeptur zu vermeiden. Der Apotheker gibt die Rezeptur nach Fertigstellung und Überprüfung zur Abgabe frei. Patienten erhalten mit einer individuellen Rezeptur ein hochwertiges und wirkungsvolles Arzneimittel. Insbesondere für Kinder ist dieser Service unersetzlich.