Die Justiz orientiert sich nicht an den
Gefühlen von Menschen, sondern an Recht und Gesetz. Das sollten wir
zunächst einmal nicht bedauern, sondern heftig begrüßen.
Andererseits: „Ralf S. war von dem Unglück nicht unmittelbar
betroffen“, hieß es am Dienstag. Bei dem Satz möchte man bitter
auflachen: nicht unmittelbar betroffen? Als Helfer in in einer Hölle
sterbender Menschen? Ralf S. ist Feuerwehrmann. Er sieht schreckliche
Dinge. Und er muss mit dem Schrecken rechnen: mit einem toten Kind an
einer Unfallstelle, einem Brandopfer nach einer Gasexplosion. Ein
harter Job – aber nach der Logik der aktuellen Klage müssten die
Retter, die die Leichenteile aus der German Wings geborgen haben,
ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz haben. Der eigentliche Skandal
im Fall Loveparade ist ein anderer: Die strafrechtliche Aufarbeitung
steckt immer noch fest – volle fünf Jahre nach der Katastrophe von
Duisburg. Nach allem, was man heute weiß (und was man bei der
Genehmigung hätte wissen können), hätte das Raverfest so nie
stattfinden dürfen. Und während die Justiz prüft, laufen die
Verjährungsfristen aus.
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