OTTO: Kultur beschäftigt. Mehr als man denkt.

N. Zum Abschluss einer Reihe von Anzeigenschaltungen erklärt der Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien, der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim OTTO:

„Kultur beschäftigt. Mehr als man denkt.“ Mit diesem Statement schließen wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine ungewöhnliche Anzeigenreihe im Kunstmagazin „art“ ab.

Die FDP-Bundestagsfraktion bekräftigt mit dieser Anzeigenschaltung ihr Engagement zugunsten eines „Staatszieles Kultur“ im Grundgesetz. Das Grundgesetz sollte um den neuen Artikel 20 b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ergänzt werden.

Im Grundgesetz gibt es bereits Staatszielbestimmungen, die die materiellen Bedingungen menschlicher Existenz abdecken: das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 GG sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere durch Artikel 20 a GG. Für die geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt eine entsprechende Bestimmung.

Das Europäische Verfassungsrecht enthält mit Artikel 151 des EG-Vertrages einen Kulturartikel. Auch in nahezu allen Landesverfassungen sind der Schutz, die Pflege bzw. die Förderung von Kunst und Kultur eine staatliche Aufgabe von Verfassungsrang.

URL:www.liberale.de

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