Pflegepläne: Konstruktive Kritik vom Kuratorium Deutsche Altershilfe

Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, vermisst Generationengerechtigkeit und bedauert den „fehlenden Mut“ zu grundlegenden Reformen im Referentenentwurf zur Pflege, sieht aber auch „positive“ Punkte.

„Die Bundesregierung entscheidet sich mit dem Referentenentwurf primär für Kosteneinsparungen statt für eine Strukturreform. Rotstift statt Gestaltung. So verstärkt sich das Gefühl, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein“, kritisierte Zurkuhlen.

Mit Blick auf die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die KDA-Chefin noch Änderungsbedarf und hofft auf das parlamentarische Verfahren. „Grundlegende Forderungen wurden nicht umgesetzt: Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht ersetzt und Schulden des Staates bei der Pflegeversicherung aus der Coronazeit nicht zurückerstattet werden, was verfassungsrechtlich bedenklich ist“, erklärte Zurkuhlen. Schon aus diesem Grund müsse hier im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Stattdessen würden die Versicherten und Beitragszahlenden zusätzlich mit Darlehen belastet.

Als „sehr positiv“ bewertete Zurkuhlen die Einführung der Pflegebegleitung sowie die Bündelung der Leistungen in Budgets. Zu den Budgets betonte sie: „Ein Fortschritt ist die Zusammenlegung von Leistungen in ambulanten Sach- und Entlastungsbudgets. Das neue Sozialraumbudget für Angebote zur Unterstützung im Alltag beachtet die Forderungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Pflege quartiersnah und sozialraumorientiert zu gestalten.“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erwarte durch die Stärkung von Prävention und Rehabilitation immerhin Einsparungen bis zum Jahr 2030 von bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich. „Von solch positiven Effekten hätten alle Beteiligten noch erheblich mehr profitieren können, wenn nur der Mut zu sektorenübergreifenden Maßnahmen größer gewesen wäre“, unterstrich die KDA-Chefin.

Leider fehlten „Indikationen dafür, wie die Kommunen die ihr zu Recht zugewiesene größere Verantwortung bei der Sicherstellung der Pflege gewährleisten sollen“, so Zurkuhlen. Unvollendet seien zudem die Überlegung bezüglich der notwendigen Indikatoren für eine evidenzbasierte Feststellung einer pflegerischen Unterversorgung – und die daraus resultierende kommunale Pflegeplanung.

Der Referentenentwurf belaste pflegende Angehörige durch die Kürzung bei den Rentenpunkten und – wie alle gesetzlich Versicherten – durch die enormen Einsparmaßnahmenm stellte sie fest. So sollen sich Angehörige finanziell stärker an Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege beteiligen. Bisher gilt dies laut Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Hilfe zur Pflege benötigen aber inzwischen bei einem durchschnittlich fälligen Eigenbeitrag in Höhe von 3.245 Euro monatlich in manchen Heimen mehr als 40 Prozent der Bewohner.

Insgesamt sei es enttäuschend, „dass der Mut zu weiteren grundlegenden Reformansätzen in der Pflegefinanz-Architektur und vor allem der Pflegeversorgungs-Struktur fehlen“, sagte Zurkuhlen. „Der Aspekt der Generationengerechtigkeit und damit der Nachhaltigkeit der Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung kommt noch zu kurz.“

Irreführend sei es auch, wenn im Referentenentwurf zu lesen sei, dass das Ziel der Anpassung bei der Pflegegrad-Einstufung eine „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“ ist, kritisierte die KDA-Chefin. „Tatsächlich verringert sich hierdurch nur die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ein Recht auf eine Leistung erhalten.“

Es lägen gute und finanzierbare Vorschläge für eine Zukunftsreform der Pflege vor, betonte Zukuhlen abschließend. „Man kann nur hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren mehr Mut zur Gestaltung gibt.“

„Reset“-Strategiepapier des KDA zur Reform von Teilhabe und Pflege (https://kda.de/wp-content/uploads/2025/06/Strukturreform_Pflege_und_Teilhabe_III_2025.pdf)

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