proFIT-Präventionsnetzwerk: Die Gesundheit der Mitarbeiter steuerfrei fördern

proFIT-Gutschein
 
Erkrath, 01.12.2016. Von einem Unternehmen können nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 500 Euro je Mitarbeiter p.a. für Gesundheitsdienstleistungen steuerfrei ausgegeben werden, wenn diese den im Leitfaden Prävention genannten Qualitätsanforderungen genügen. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit nicht, weil ihnen die Gesetzgebung unbekannt oder zu kompliziert ist. Ganz einfach geht es mit dem Gesundheitsgutschein.

Die proFIT-GmbH aus Erkrath erweitert in 2016 den Gesundheitsgutschein um den Präventionstarif. Die Mitarbeiter der teilnehmenden Unternehmen können nun auf ein bundesweites Netzwerk mit ausschließlich zertifizierten Gesundheitsanbietern zurückgreifen und mit dem Gesundheitsgutschein bezahlen. Die proFIT kümmert sich nicht nur um die Abrechnung der Dienstleister sondern auch um alle Unterlagen, die für eine Steuerprüfung benötigt werden. Durch ein Reporting kann genau festgestellt werden, welche Maßnahmen greifen und gut in der Belegschaft ankommen.

Das Netzwerk beinhaltet bundesweit zertifizierte Anbieter nach §§ 20 und 20a SGB V, von A wie Autogenes Training über R wie Rückenschule bis Y wie Yoga. Der Präventionstarif bietet Unternehmen ein komplexes Organisations-, Abrechnungs- und Steuerungssystem und hilft diesen, den staatlichen Zuschuss für Gesundheitsförderung zu nutzen, egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder großer Konzern.

Schreibe einen Kommentar