Sprechen die Bauordnungen von „Wohnungen“, so sind auch Einfamilienhäuser inbegriffen.
Zuständigkeit der Rauchmelder-Installation und -Wartung
In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung (LBO) der Vermieter bzw. der Eigentümer für eine fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Anders bei der Wartung, hier geben 10 von 16 Bundesländern die Aufgabe an den Mieter bzw. Bewohner und den Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum ab. In den übrigen Bundesländern ist auch hier der Vermieter bzw. der Eigentümer zuständig.
Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter kann die Pflichten auch komplett auf den Mieter übertragen. Dies geht allerdings nur, wenn beide Parteien einvernehmlich und beiderseitig diese Vereinbarung abschließen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Vermieter bzw. Eigentümer für zum Beispiel Installation und/oder Wartung der Rauchmelder einen Dienstleister beauftragen. Somit wird sichergestellt, dass die Rauchmelder professionell installiert, regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dies wird Dienstleister protokolliert. Somit kann der Eigentümer sein Haftungsrisiko aus der Rauchmelderpflicht sehr gut minimieren.
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*DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb sowie die Instandhaltung und Wartung von Rauchmeldern für Wohnungen, Wohnhäuser und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.