Natürlich machen sich seriöse Hersteller Gedanken über die voraussichtliche Gebrauchsdauer der Geräte. Dies führt aber nicht, wie oft vermutet, zum bewussten Einbau von Schwachstellen, die nach Garantieablauf versagen. Für diese so genannte „geplante Obsoleszenz“ konnten die Warentester keine Hinweise finden. Im Gegenteil: Qualitätsprodukte von Markenherstellern werden nach den anspruchsvollen Erwartungen der Nutzer ausgerichtet, entsprechend hochwertig gefertigt, geprüft und im Gegensatz zu Billig-Angeboten mit einem angemessenen Service begleitet. Zwischen Markenware und Discount-Angeboten unterscheiden zu können, sollte deshalb zu den Grundkenntnissen jedes kritischen Verbrauchers gehören – auch wenn ausgerechnet das Bundeskartellamt häufig versucht, diese Unterschiede unkenntlich zu machen. So schaffen die so genannten Wettbewerbshüter eine Wettbewerbs-Verzerrung, wenn sie zum Beispiel den Vertrieb von hochwertigen Sportartikeln über Online-Versandhäuser inmitten unzähliger Billig-Varianten vorschreiben wollen, selbst wenn die Hersteller dies aufgrund der unzulänglichen Beratungsmöglichkeiten im Internet ablehnen. Bei der Wärmeenergie Flüssiggas droht eine noch größere Irritation der Verbraucher: Anbieter mit umfangreichen Service- und Zusatzleistungen sollen sich laut Kartellamt am Preisrahmen der so genannten „Freien Händler“ orientieren, die außer der reinen Warenlieferung weder Wartungs- noch Beratungsaufgaben übernehmen und auch keine Liefergarantien abgeben können. Zwei aktuelle Beispiele von vielen Initiativen der Kartellbehörden, durch die Deutschland laut Informationen des European Trust Instituts zu einer Art „Discountry“ werden könnte.