Unter besonderen Voraussetzungen (Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbildung) sollen jetzt die benannten komplementärmedizinischen Methoden dem Vertrauensprinzip unterstellt und von der OKP gezahlt werden. Es werden nur Leistungen übernommen, die die Wirksamkeits-, Zweckmäßigkeit- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben erfüllen. Wie bei anderen Fachrichtungen sollen nur bestimmte, umstrittene Leistungen geprüft werden.
Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der lokal ausgerichteten Form der Hyperthermie sagt: „Es ist ein internationales Signal, wenn die oberste Schweizer Politik das Thema Komplementärmedizin ganz oben auf die Agenda setzt. Wenn die Pflicht-Krankversicherung nun unbefristet komplementärmedizinische Leistungen zahlt, zeigt das die offizielle Akzeptanz – und macht sie vielen Patienten zugänglich. Viele suchen zudem zusätzliche Wege der Behandlung von Krebs. Und in der Onkologie ist auch die Wärmetherapie co-medikativ einsetzbar“.
2017 hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit Hyperthermie-Behandlungen in Kombination mit Bestrahlung in den Leistungskatalog aufgenommen. Patienten können die Kosten für diese komplementärmedizinische Form der Krebstherapie über Krankenkassen abrechnen, sofern diese co-medikativ mit Radio-Onkologie erfolgt. Damit die Hyperthermie als Pflichtleistung bei ausgewählten Indikationen anerkannt und die Kosten übernommen werden, muss das Swiss Hyperthermia Network die vorgesehenen Behandlungen beurteilen.