Stephan Brandner: Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Verfehlung der Programmvielfalt führt zur Verfassungswidrigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte heute, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die inhaltliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehle.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Klarstellung:

„Es steht außer Frage, dass bei ARD, ZDF und Co. die sogenannte Programmvielfalt seit langem nicht mehr gegeben ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich längst zum Sprachrohr der Regierenden entwickelt und ist zum Gegner der Meinungs- und Pressefreiheit sowie -vielfalt geworden. Das Programm erfüllt weder den Bildungsauftrag noch wird es den Ansprüchen an eine Grundversorgung gerecht. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts sollte als Warnschuss verstanden werden, der den Verantwortlichen im Programm zu denken gibt. Zu hoffen ist jetzt, dass der durch die Zurückverweisung wieder zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies umsetzt, kritisch hinschaut und den Zwangsbeitrag kippt.“

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