KfW 40 Plus-Standard: Das schreibt die KfW vor:
Für die Förderung des neuen Standards eines „Effizienzhaus 40 Plus“ müssen zunächst die Anforderungen an ein „Effizienzhaus 40“ erfüllt werden. Als zusätzliche Anforderung sehen die Merkblätter ein „Plus Paket“ mit den folgenden Komponenten vor:
? Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien.
? Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher).
? Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
Benutzerinterface.
Ein rechtsverbindliches, kostenloses Merkblatt für die Förderung von KfW 40 Plus Effizienzhäusern (Programm 153) bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.KfW.de an.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Als eines der wenigen Bauunternehmen wickelt Treuhand Massivhaus alle ein Bauvorhaben betreffende Zahlungen über ein treuhänderisch geführtes Konto ab. Dafür ist ein renommiertes Treuhandunternehmen aus Schleswig-Holstein zuständig, das die zweckgebundene Verwendung des Bauherrenguthabens garantiert. Das bedeutet, dass nur dann entsprechende Auszahlung durch den Treuhänder eingeleitet wird, wenn eine erbrachte Einzelleistung durch die Bauherren abgenommen wurde. Falls Guthabenzinsen entstehen, werden sie am Ende der Bauzeit dem Bauherren ausgezahlt. Treuhand Massivhaus baut zwischen der dänischen Grenze und Hamburg mit regionalen Handwerksunternehmen, die ebenso durch das Treuhandmodell profitieren.
Interessenten nehmen telefonisch unter 04608 / 97161-0 Kontakt mit TREUHAND MASSIVHAUS auf oder informieren sich unter www.treuhand-massivhaus.de.