Endlich, dem wohlverdienten Urlaub scheint nichts
mehr im Wege zu stehen. Tolle Angebote in Katalogen und im Internet
locken mit Erholungs- und Bildungsreisen mit Kultur, interessanten
Städten oder traumhaften Stränden. Schlecht, wenn dann vor Ort herbe
Enttäuschungen auftreten wie schmuddelige Zimmer, Klimaanlage oder
Fahrstuhl defekt, vom versprochenen Meerblick ist nichts zu sehen
oder Baustellenlärm stört die Postkartenidylle. Olaf Seiche, Experte
bei TÜV Rheinland für die Prüfung und Zertifizierung von
Servicequalität, gibt den entscheidenden Tipp: „Nicht lange
herumärgern, sondern die Problematik so schnell wie möglich angehen
und erledigen, damit der Resturlaub noch genossen werden kann.“
Der erste Schritt ist es, den Mangel so gut wie möglich zu
dokumentieren, am besten auch mit Fotos, und anschließend Hotel und
Reiseveranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn
vor Ort vorhanden, ist der Reiseleiter der richtige Ansprechpartner.
„Der Urlauber sollte sich auf jeden Fall schriftlich bestätigen
lassen, dass er den Mangel bei der Reiseleitung gemeldet hat. Ist
diese nur telefonisch über eine Hotline zu erreichen, ist das
Telefonat so gut wie möglich festzuhalten“, sagt Olaf Seiche. Kann
der Mangel anschließend immer noch nicht behoben werden, muss der
geschädigte Urlauber ihn vorerst hinnehmen, um nach seiner Heimkehr
zu reklamieren. Und das so schnell wie möglich. Denn vier Wochen nach
der Rückkehr verfällt jeglicher Anspruch.
„Um sich über die üblichen Reisepreisminderungen schlauzumachen,
hilft ein Blick in die sogenannte Frankfurter Tabelle“, weiß Olaf
Seiche. Sie wird vom Frankfurter Landgericht angewendet und dient für
viele Gerichte als Richtlinie, um Mängel in den Bereichen
Verpflegung, Unterkunft, Transport etc. den daraus resultierenden
Preisminderungen zuzuordnen. Bevor allerdings Beschwerde eingereicht
wird, ist zu prüfen, ob es sich wirklich um eine berechtigte
Reklamation handelt. Wer eine Woche Mallorca inklusive Halbpension
und Flug für 295 Euro bucht, darf keinen Luxus und exquisite Leistung
erwarten. „Genauso verhält es sich mit den häufig fehlinterpretierten
Sterne-Standards. Hotels mit vier Sternen im Ausland sind häufig
nicht mit einem Vier-Sterne-Haus in Deutschland vergleichbar“, gibt
Seiche von TÜV Rheinland zu bedenken und empfiehlt bei den
Erwartungen realistisch zu bleiben.
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