Viel eher werde versucht, Abstufungen zu schaffen und damit zu einer gerechten Beurteilung des sehr unterschiedlich verlaufenden CFS zu kommen. Dass dabei auch seelischen Anteile bemessen werden, die jede körperliche Erkrankung mit sich bringt, ist logisch. Betroffene fühlen sich dann schnell in eine ‚Psycho-Ecke‘ abgeschoben. „Dabei dient all das nur dem Anliegen, das Ausmaß und die Intensität der eingeschränkten Teilhabe durch das Hilfsgerüst der Vergleichbarkeit ausdrücken zu können“, sagt Sozialberater Riehle. „Bei jedem Verständnis für das subjektive Leiden des Einzelnen, muss eine Entscheidung natürlich auch immer verhältnismäßig sein und der Gutachter sich daher auch nach links und rechts umschauen. Jeder empfindet seine eigene Erkrankung besonders schlimm. Doch es muss auch Abstand bleiben zu Patienten mit anderen Krankheitsbiografien, denen es noch deutlich schlechter geht und die ebenfalls eine adäquate Einordnung verdient haben. Das vergessen wir in der heutigen Zeit der starken Egozentrierung manchmal“. Riehle unterstreicht aber auch, dass höhere Grade der Behinderung möglich sind: „So ist auch ein GdB von 50, der zur Zuerkennung eines Schwerbehindertenausweises mit weiteren Nachteilsausgleichen führt, auch bei einem CFS durchaus denkbar, wenn zu den psychischen auch körperliche und geistige Erschöpfung, Schmerzen, Mobilitätseinschränkungen oder ein neuroimmunologisches Korrelat dazukommen, welches das CFS im sozialrechtlichen Sinne weiter qualifiziert und höhere Behindertengrade bedingen kann“. Und abschließend sagt der Coach vom Bodensee: „Wesentlich ist dabei eine durchgeführte und dokumentierte Differentialdiagnostik sowie die Einhaltung der bekannten Diagnosekriterien, während eine Einordnung auf der sogenannten ‚Bell‘-Skala nachrangig ist!“.
Die Beratung der Selbsthilfeinitiative kann überregional kostenlos unter www.selbsthilfe-riehle.de erreicht werden.