Städte und Gemeinden können jederzeit und überall mobile Halteverbotsschilder aufstellen – mit nur drei Tagen Vorlauf. Wer sein Auto dann nicht rechtzeitig woanders parkt, riskiert, abgeschleppt zu werden. „Welche Straßen das in der Faschingszeit betrifft, geben die lokalen Behörden in der Regel rechtzeitig bekannt“, so R+V-Experte Karl Walter.
Auch zum Schutz des Fahrzeugs empfiehlt sich ein Parkplatz abseits des Trubels. Die Umzugsstrecke gilt als Gefahrengebiet. „Die Kosten für abgetretene Spiegel oder Antennen sowie Beulen und Kratzer übernimmt in der Regel die Vollkaskoversicherung“, erklärt Walter. „Bei einem Einbruch ins Auto springt auch die Teilkaskoversicherung ein.“
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wer Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, sollte sie möglichst schnell bei Polizei und Versicherung melden.
– Die Schäden nicht sofort reparieren lassen, falls die Versicherung einen Gutachter schickt.
– Wenn der Fahrzeugbesitzer ein mobiles Haltverbot missachtet, muss er die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung des Fahrzeugs bezahlen.