Bei Bränden in Haushalt kommen in Deutschland jedes Jahr rund 600 Menschen ums Leben – oft sind unter diesen auch Kinder. Dabei reichen schon kleine Missgeschicke aus, um einen Brand zu verursachen, wie etwa das Einschlafen mit einer brennenden Zigarette oder das Vergessen der Kerze auf dem Adventskranz.
Aus diesem Grund sollte der Brandschutz im Eigenheim keinesfalls vernachlässigt werden. Zu berücksichtigen sind dabei die gängigen Normen und Vorschriften des baulichen Brandschutzes. Daneben spielt ebenfalls die Musterbauordnung hinsichtlich der unterschiedlichen Häuserarten eine Rolle. Im Vergleich zu privaten Haushalten müssen Unternehmen noch strengere Anforderungen des Brandschutzes erfüllen – so können diese beispielsweise nicht auf einen korrekt aufgebauten Flucht- und Rettungsplan verzichten.
Brandschutz im Eigenheim – Deshalb ist er notwendig
In Deutschland kommt es regelmäßig zu schweren Bränden, die immer wieder viele Menschenleben fordern. Die Brandstatistiken der Bundesrepublik liefern somit alarmierende Zahlen. Etwa stellen Kinder jedes dritte Brandopfer dar. Die Todesursache besteht in vielen Fällen dabei gar nicht in den Flammen selbst, sondern in schweren Rauchvergiftungen. Generell entstehen Brände dabei häufiger in Privathaushalten als in der Industrie.
Besonders oft wird heute etwa noch die große Bedeutung von Rauchmeldern unterschätzt. Nur in knapp sieben Prozent der Haushalte in Deutschland sind heute Rauchmelder zu finden – in anderen EU-Ländern liegt dieser Wert bei über 70 Prozent.
Diese Ziele werden mit dem Brandschutz verfolgt
Der Brandschutz verfolgt hauptsächlich das Ziel, einen umfassenden Schutz für Menschen und Tiere zu gewährleisten. Das Feuer selbst wird so grundsätzlich erst bekämpft, wenn sämtliche Menschen in Sicherheit gebracht wurden.
Zum einen wird dann das Ziel verfolgt, das Gebäude weitestgehend vor den Schäden, welche die Flammen anrichten, zu bewahren, zum anderen jedoch auch, zu verhindern, dass das Feuer auf anliegende Gebäude übergreift.
Nicht zu vernachlässigen ist in Zusammenhang mit dem Brandschutz allerdings auch der Schutz der Umwelt. Mit einem Brand gehen schließlich auch immer umweltschädliche und giftige Dämpfe einher. In der Vermeidung eines Brandes besteht selbstverständlich stets der bestmögliche Brandschutz – dafür sind die gelten Normen und Vorschriften zu beachten.
Normen und Vorschriften des Brandschutzes
Generell handelt es sich bei dem baulichen Brandschutz um Ländersache. Daher können sich die Vorschriften zwischen den verschiedenen Bundesländern durchaus unterscheiden.
Für Bauherren bedeutet dies, dass sie sich im ersten Schritt mit der Bauordnung ihres Bundeslandes vertraut machen müssen, um zu wissen, welche Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes sie erfüllen müssen. Die Musterbauordnung stellt dabei für alle Bauordnungen der Länder die Grundlage dar. Die Brandschutzvorgaben sind in dieser im Paragrafen 14 zu finden.
Es lassen sich einige grundlegende Ziele definieren, wenn es um den baulichen Brandschutz geht. Dieser soll unter anderem dafür sorgen, dass sich ein Brand gar nicht, oder wenn nur so langsam wie möglich ausbreiten kann. Im Falle eines Brandes müssen Fenster, Flure, Türen und anderweitige Fluchtwege stets problemlos erreichbar sein. Daneben muss für die Feuerwehr die Möglichkeit bestehen, möglichst schnell zu dem Herd des Brandes vorzudringen.
Die jeweiligen Vorschriften weisen jedoch abhängig von der Art des Gebäudes Unterschiede auf. Ausschlaggebend sind dabei die Lage, die Nutzung und die Höhe des Objektes. In der Regel spielt für Eigenheimbesitzer jedoch nur die Kategorie der „Gebäude mit geringer Höhe“ eine Rolle.
Die wichtigste Orientierung hinsichtlich des Brandschutzes im Eigenheim besteht in der DIN4102. In dieser wird unter anderem auch festgelegt, wie sich Bauteile und Baustoffe bei einem Brand verhalten. Die Norm teilt Baustoffe in verschiedene Klassen der Feuerwiderstandsfähigkeit und der Brennbarkeit ein. Eine grundsätzliche Unterscheidung wird in diesem Zusammenhang zwischen nichtbrennbaren und brennbaren Stoffen vorgenommen.