Ein ernstzunehmendes Risiko also, das beispielsweise die meisten Flüssiggas-Kunden durch die Anmietung eines Tanks und den Abschluss eines Liefervertrags mit dem entsprechenden Versorgungsunternehmen bewusst vermeiden. Im Gegensatz zu den so genannten „Fliegenden Flüssiggas-Händlern“, die – ausreichend Warenbestände vorausgesetzt – lediglich zur Tankbefüllung vorbeikommen, bieten die Vertragslieferanten einen komfortablen Rundum-Service. Sie sind nicht nur vernetzt mit einem bundesweiten System aus Großlagern für die sofortige Abwicklung aller Bestellungen, sondern sie kümmern sich bei ihren Kunden auch um die Installation des Tanks, um TÜV-Abnahme, sicherheitstechnische Prüfungen und regelmäßige Wartungen. Dieses verbraucherorientierte Modell ist allerdings gefährdet. Das Bundeskartellamt will in den Liefergarantien sowie in den Service-Leistungen rund um Tank und Wärmeversorgung keinen Vorteil gegenüber der puren Warenabgabe durch einen freien Händler sehen. Deshalb sind die Konditionen der Verträge, die solche Zusatzleistungen umfassen, derzeit Gegenstand kartellrechtlicher Verfahren. Eine Entwicklung, durch die ausgerechnet das Discount-Modell ohne vertraglich abgesicherte Flüssiggasversorgung zum Standard werden könnte. Das allerdings wäre im Bereich des Energiehandels nach Einschätzung des European Trust Institutes der erste Schritt zu einem „Discountry“, in dem der Kunde wohl vergeblich nach Anbietern mit Liefergarantie und hohen Service-Qualitäten suchen muss.