Die Ergebnisse dieser Verbraucherbefragung sollten allerdings auch den Verantwortlichen des Bundeskartellamtes zu denken geben. Denn es ist zu vermuten, dass sich die hohe Einschätzung von Qualität und Effizienz durch die Eigentümer nicht nur auf ihre Heizgeräte bezieht, sondern auf das Gesamtsystem der häuslichen Wärmeerzeugung – nicht zuletzt auch auf den erforderlichen Brennstoff. Hier demonstriert jedoch die Kartellbehörde derzeit am Beispiel Flüssiggas, dass sie den eindeutigen Kundenwunsch nach Wärmekomfort durch Produktgüte inklusive begleitendem Service schlicht ignoriert. Solche offensichtlich als überflüssig eingestuften Qualitätsmerkmale sollen jedenfalls nach Ansicht der Wettbewerbshüter nicht mehr in die Preiskalkulation von Flüssiggas-Vertriebsmodellen einfließen dürfen. Zulässig sind nach diesem Marktverständnis nur noch Discount-Verkäufe, die sich ausschließlich an der jeweils niedrigsten Preisstufe orientieren. Auf diese Weise droht nach Informationen des European Trust Institute den Energiemärkten eine Verschiebung von verbrauchergerechten Komfort-Modellen zu einer Art „Discountry“ mit großen Angebotslücken für Wärmekunden. Kaufkriterien wie echtes Preis-/Leistungsverhältnis, kompetente Beratung und umfassender Service werden dabei keine bedeutende Rolle mehr spielen können.