Ich habe online spontan eine Reise nach Mallorca gebucht. Jetzt bekomme ich zu der Zeit keinen Urlaub. Gilt bei einer Online-Buchung auch das 14-tägige Widerrufsrecht, wie bei anderen Einkäufen im Internet?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Onlineshopping ist komfortabel und bietet viele Vorteile: Dazu zählt unter anderem auch das 14-tägige Widerrufsrecht für sogenannte Fernabsatzverträge. Doch bestimmte Vertragsarten sind davon ausgeschlossen, unter anderem Reisebuchungen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder einzeln gebuchte Flüge oder Hotelaufenthalte handelt, deren Zeitraum festgelegt ist. Anbieter sind zudem nicht verpflichtet, auf das fehlende Widerrufsrecht hinzuweisen. Wer sich vor Reisebeginn umentscheidet, hat jedoch noch die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten. Laut § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Veranstalter die Reisekosten dann erstatten. Dafür darf er aber eine angemessene Stornogebühr verlangen. Übrigens: Haben Urlauber die Reisebuchung versehentlich angeklickt, können sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Unter Umständen müssen Buchende dennoch für sogenannte unnütze Aufwendungen der Anbieter aufkommen, also für durch die Buchung entstandene Kosten wie Arbeitsaufwand, Porto oder Papier.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.025
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.