Voraussetzung für die Verleihung des RAL Gütezeichens ist die Erfüllung der strikten Güte- und Prüfbestimmungen. Sie beziehen alle Aspekte der Abbrucharbeiten ein, von der Qualifikation des Personals über die eingesetzten Geräte bis hin zur Planung und Ausführung der Arbeiten. Bei Sprengungen ist beispielsweise die Anwesenheit eines Bauleiters mit mindestens fünfjähriger Sprengerfahrung und Sprengerlaubnis erforderlich. Auch die Art und Anzahl der dabei eingesetzten Geräte vom Signalgeber bis zur Zündmaschine ist detailliert festgelegt. Besonders strenge Anforderungen sehen die Güte- und Prüfbestimmungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie für Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien vor. Ein vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebener Forschungsbericht empfiehlt daher, nur Unternehmen, die für ihre Leistungen das RAL Gütezeichen erhalten haben, mit Abbrucharbeiten zu betrauen.
Ebenfalls neu: Abbruch im Bestand, Betonbohren und -sägen
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für den ganzen oder teilweisen Abbruch von Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelnen Bauelementen aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder aus sonstigen Baustoffen sowie für den Abbruch von technischen Anlagen und Fabrikanlagen. Neu in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen wurde jetzt neben dem Abbruchsprengen der Abbruch im Bestand, Betonbohren und -sägen.