Bonn, 18. Februar 2011 – Es ist das Horrorszenario schlechthin: Ahnungslos spielen die Kinder auf dem von Bäumen umsäumten Spielplatz – und dann wird eines von ihnen plötzlich von einem herabstürzenden Ast getroffen und verletzt. Damit dies nicht passiert, müssen Baumbesitzer ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ nachkommen.
Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Sie müssen sicher stellen, dass ihre Bäume nicht morsch oder durch Schädlingsbefall angegriffen sind und auch Stürmen und Orkanen trotzen können. Die Fachleute der B
Mit dem nahenden Frühling erwacht bei vielen Sportsfreunden auch wieder die Kletterlust. Sie wollen hoch hinauf auf die Bäume, in Hochseilgärten ihr Balancegefühl, Geschick und nicht zuletzt ihren Mut demonstrieren. Dabei müssen sich die Sportler auf die Seilsicherung – aber natürlich vor allem auf die Bäume verlassen können. Die Nutzhölzer müssen kräftig gewachsen und gesund sein, um Kletterer auf den gespannten wackeligen Hängebrücken oder auf Plattformen, die mit waghalsigen Sprüngen erreicht werden, sicher tragen zu können. Für die Betreiber von Hochseilgärten sind die geschulten Mitarbeiter der B
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