Dass sich Betriebliche Gesundheitsförderung positiv auf die Mitarbeiterbindung und deren Motivation auswirkt belegen zahlreiche Studien. Gesunde Arbeitnehmer tragen außerdem erheblich zu einem guten Betriebsklima und Spaß an der Arbeit bei. Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann jedes Unternehmen bis zu 500EUR pro Jahr und Mitarbeiter in Gesundheitsförderung investieren. Doch welche Kurse sollte man belegen und wo bekommen interessierte Unternehmen Infos?! „Unser Sportstudio ist dafür auf der „machtfit“-Seite registriert“, erklärt Julia Bohm, Geschäftsführerin und Inhaberin von vormat, die Kooperation mit dem Gesundheitsdienstleister. Über die machtfit-Plattform erhalten die Unternehmen Zugriff auf ein einzigartiges, regionales Gesundheitsnetzwerk. Das Portal bietet auf einer Online-Plattform eine Vielzahl gesundheitsfördernder Maßnahmen an.
Alle Studios und Einzelanbieter, die nach § 20 SGB V zertifiziert sind, können wie das vormat spezielle Kurse im Bereich Gesundheitsprävention anbieten und sich hier registrieren lassen. Interessierte Unternehmen registrieren sich ebenfalls und haben dann die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter entsprechende Gesundheits- und Fitnesskurse zu buchen. Dabei übernimmt machtfit den administrativen Aufwand sowie die Koordination zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Gesundheitsanbietern.
„Bei uns im Studio finden im Rahmen des BGM hauptsächlich Pilates-, Yoga- und Rücktraining-Kurse statt. Wir bieten diese als 1:1 Trainings an, d.h. unsere Stunden laufen als Personal Trainings ab“, erklärt Bohm. Zusätzlich können bei uns individuelle Ernährungscoachings, die auch bei machtfit registriert sind, gebucht werden, um die Sportprogramme optimal zu ergänzen.“
„Wir sind mit dem Programm und der Betreuung durch das kompetente Team im vormat außerordentlich gut zufrieden und erhalten auch immer wieder positives Feedback von unseren Mitarbeitern“, sagt Marco Adler (http://www.adler-wohndesign.de/) der die Möglichkeit des BGM für sein Unternehmen seit 2013 nutzt.