Für Impfungen in einer Apotheke sprachen aus Sicht der Teilnehmenden die unkomplizierte Erreichbarkeit, das Vertrauen in die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Öffnungszeiten der Apotheken. Hoffmann: „Vieles spricht dafür, dass die Apotheken dazu beitragen können, die Durchimpfungsraten zu verbessern – nicht als Ersatz, sondern als sinnvolle Ergänzung zu ärztlichen Angeboten.“
Apothekerinnen und Apotheker dürfen bislang nur gegen Influenza („Grippe“) und Covid-19 impfen. Hoffmann: „Die Erfahrungen mit Impfungen in Apotheken sind durchweg positiv. Wir sind weiterhin bereit, gegen weitere Infektionskrankheiten zu impfen, sobald dies politisch gewünscht ist. Wir werden dazu zeitnah Gespräche mit der neuen Bundesregierung führen. Denn wir wollen uns stärker in die Primärversorgung einbringen und sowohl Patientinnen und Patienten als auch das Gesundheitssystem entlasten.“
Grundsätzlich dürfen nur Apothekerinnen und Apotheker impfen, die eine spezielle ärztliche Fortbildung absolviert haben. Die Bundesapothekerkammer hat dazu umfangreiche Fachmaterialien entwickelt.
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Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
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