Grundlegend für alle Aktivitäten im Weltraum sind den eingegangenen Stellungnahmen zufolge der Weltraumvertrag von 1967, die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht. Die Beanspruchung von Hoheitsgewalt, wie etwa das Installieren einer Verfassung, durch eine einzelne Nation oder durch nichtstaatliche Rechtsträger (wie z.B. das Unternehmen SpaceX) wäre folglich rechtswidrig (siehe Art. II, VI und VIII Weltraumvertrag).
https://www.vilp.de/treaty_full?lid=de&cid=196)
Befürchtet übrigens einer der Vertragsstaaten (aktuell 110) Beeinträchtigungen der Nutzung und Erforschung des Weltraums und der Himmelskörper, so kann er Konsultationen über geplante Unternehmungen und Experimente verlangen (Art. IX Weltraumvertrag).