Einige Menschen glauben fälschlicherweise, dass es möglich sei, für medizinische Behandlungen ins Ausland zu reisen und die Kosten durch die EHIC- Karte decken zu lassen. Dies ist falsch! Erfahren Sie hier, warum.
Wartezeiten umgehen
In Deutschland sind viele stolz auf das Staatliche Gesundheitssystem. Trotzdem würden bestimmt einige abstreiten, dass es perfekt ist. Besonders in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit nicht dringenden Behandlungen können deutliche Zeitverzögerungen und Wartelisten auftreten. Dies bringt manche dazu, über eine Behandlung im Ausland nachzudenken.
Medizinische Behandlungen im Ausland
Grundsätzlich ist an dieser Überlegung nichts falsch. Es ist allerdings ratsam, Ihre Situation vorher ausgiebig mit Ihrem Arzt zu besprechen. Falls Sie wirklich nicht auf Ihre Behandlung warten können, ist eine Behandlung im Ausland nach Absprache vielleicht eine Überlegung wert.
Bedenken Sie jedoch, dass die EHIC-Karte nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in paar wenigen anderen europäischen Ländern gültig ist. Wenn Sie also nach Hong Kong oder Los Angeles für Ihre Behandlung gehen, wird Ihnen Ihre EHIC-Karte nichts nützen.
EHIC und dringende Behandlungen
Zudem ist die Karte nicht dazu gedacht, europäischen Bürgern das Recht zu geben, jegliche medizinische Behandlung in jedem beliebigen europäischen Land kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Sie existiert, um Bewohnern europäischer Länder im EU-Ausland das gleiche Maß an medizinischer Versorgung in Notfällen zu gewährleisten, das auch die Einheimischen erhalten würden.
Nehmen wir also beispielsweise den Fall, dass sie im Urlaub unglücklicherweise an einer ernsten Magenverstimmung erkranken und Sie dagegen behandelt werden müssen. Wenn Einheimische eine solche Behandlung kostenfrei erhalten, dann müssen auch Sie nicht dafür zahlen, wenn Sie Ihre EHIC-Karte bei sich haben. Trotzdem ist die Karte hauptsächlich für Notfälle und notwendige Behandlungen konzipiert. Sie ist nicht dazu gedacht, Wunschbehandlungen und solche, die als nicht dringend erachtet werden, zu unterstützen.
Wenn Sie also in ein anderes europäisches Land reisen möchten, um einen eingewachsenen Zehennagel entfernen zu lassen und dies nur tun, um jegliche Wartelisten zu umgehen, dann wird eine derartige Behandlung nicht abgedeckt.
Dieser Grundsatz ist eigentlich sehr einfach. Wenn Ihr Zustand als mittelschwer belastend, aber nicht lebensgefährlich eingestuft werden kann, dann stehen die Chancen, dass sie mit der EHIC-Karte eine kostenfreie Behandlung erhalten, eher schlecht. Sollten Sie sich dennoch für eine Pflege im Ausland entscheiden, müssen Sie diese ggf. selber zahlen.