Denn sie wissen nicht, was sie tun…“ heißt der
wohl bekannteste Film über ein illegales Autorennen. Ein halbes
Jahrhundert vor „The Fast and the Furious“ lief er 1955 in den
amerikanischen Kinos an – und machte James Dean weltweit zum
Jugend-Idol. Als furchtlose Rebellen wie ihn sahen sich vielleicht
auch die beiden Kontrahenten, die am Samstagabend auf der Bottroper
B 224 zu ihrem fatalen Rennen starteten. Dass es verboten war,
erhöhte den Reiz wahrscheinlich nur. Doch illegale Rennen sind keine
Mutproben besonders cooler Könner; kein kühnes Kräftemessen junger
Wilder, kein leichtsinniger, aber milde zu belächelnder Zeitvertreib
begeisterter Autonarren. Illegale Rennen auf offener Straße sind ein
Verbrechen; eines, das tödlich enden kann. Im schlimmsten Fall
werden, wie das Beispiel Bottrop zeigt, sogar gänzlich Unbeteiligte
Opfer der nächtlichen Raserei. Wer an einem solchen Rennen auch nur
teilnimmt, sei es als Fahrer oder Beifahrer, macht sich strafbar. Und
zwar nicht nur einer Gefährdung des Straßenverkehrs wegen. Der
Bundesgerichtshof entschied jüngst in einem Fall auf „fahrlässige
Tötung“. Und das ist gut so. Denn die, die illegale Rennen fahren,
nehmen mindestens billigend in Kauf, dass andere Menschen verletzt,
vielleicht sogar getötet werden. Sie wissen sehr wohl, was sie tun.
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