Gemäß einer DIN-Norm zu arbeiten, bedeutet nicht zwingend, dass ein Handwerker ein einwandfreies Werk abliefert. Auf diese für Bauherren wichtige Unterscheidung macht die Bausparkasse Schwäbisch Hall aufmerksam. Laut einem aktuellen Urteil des OLG Dresden (Az.: 9 U 1430/08) sind manche DIN-Regelungen überholt und technisch nicht auf dem neuesten Stand. „Ob ein Baumangel vorliegt oder nicht“, so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner, „kann daher nur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entschieden werden.“ Als solchen definiert das OLG Dresden die Summe der wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die im Bauwesen bekannt und als richtig anerkannt sind.
Flechtners Tipp für alle Bauherren: „Ist kein Architekt für die Bauüberwachung verantwortlich, lohnt es sich, einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen, der jede Phase des Baufortgangs überwacht. Er sollte unbedingt auch bei der Abnahme dabei sein und eventuelle Mängel in einem Protokoll festhalten, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Adressen von Bausachverständigen haben die IHK, die Handwerkskammer und diverse Bauherrenverbände. Für die Leistung dieses Experten muss man etwa 1,5 Prozent der Bausumme kalkulieren. Wem dies zu teuer erscheint, sollte bedenken: Pfusch am Bau ist in der Regel sehr viel kostspieliger!“