„Zudem sollte der Befund nach den aktuell gültigen Klassifikationen erhoben werden, damit er wasserdicht ist. Und auch entsprechende Untersuchungen, beispielsweise eine Bildgebung des Kopfes, Biomarker oder eine anständige Anamnese, die Aufschluss über mögliche Ursachen der Erkrankung geben, müssen eingefordert und vom Patienten auch in Anspruch genommen werden. Betroffene sollten darauf achten, dass all ihre Beschwerden konkret in Ausmaß und Intensität festgehalten sind. Und auch das Ergebnis der klinischen Erhebung ist durch den behandelnden Arzt in einer Attestierung niederzuschreiben. Letztendlich geht es um die Symptome und deren Auswirkungen auf die Teilhabe und die Selbstständigkeit zur Lebensführung. Wegweisend sind also die Funktionsstörungen, weniger der Name der jeweils vorliegenden Erkrankung. Denn ihre Ausprägung kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein“, so Riehle. Auch sollte sich der Patient nicht vor einer Betrachtung der psychosomatischen Wechselwirkungen einer körperlichen Erkrankung verwahren. Denn sie bedeutet ja keinesfalls, dass man seelisch verrückt sei – wie oft behauptet wird. Letztlich gilt es herauszuarbeiten, welcher Ätiologie das eigene Krankheitsbild entspringt und ob es sich beispielsweise um eine vegetative Erschöpfung oder um ein qualifiziertes Syndrom handelt, das eben prognostisch und von seiner Dimension anders einzuordnen ist und damit auch zu anderen Ansprüchen führen kann. Nicht jede Müdigkeit ist ein CFS, nicht jeder Schmerz gleich eine Fibromyalgie-Erkrankung. Deshalb ist es wichtig, die durch Urteile und Rechtsprechung klar festgehaltenen Voraussetzungen für eine entsprechende Anerkennung von Leistungen zu erfüllen, wofür Mitarbeit des Patienten unerlässlich ist“, sagt der Betroffene Riehle.
Die Psychologische, Sozial- und Ernährungsberatung der Selbsthilfeinitiative ist kostenlos bundesweit unter der Webadresse www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar. Datenschutz und Verschwiegenheit werden gewährleistet.