Um als Hausbesitzer in dieser Flut von Rechnungsposten nicht die Orientierung zu verlieren, können zumindest die Nutzer einer flüssiggasbetriebenen Heizung einen besonderen Energieverbraucher-Komfort in Anspruch nehmen: Sie haben die Möglichkeit, mit ihrem Flüssiggas-Versorgungsunternehmen einen Vertrag über ein komplettes Leistungspaket rund um die Brennstofflieferung und -lagerung abzuschließen. Darin enthalten sind dann die Installation und die Miete für den Tank, alle Prüfungen, Abnahmen und Wartungsaufgaben. Außerdem garantiert der Vertragslieferant eine gleichbleibende Produktqualität nach DIN-Vorschriften, ausreichende Versorgungssicherheit auch in längeren Kältephasen sowie kompetente Beratung und jederzeit erreichbare Notdienste. Der pauschal abgerechnete Rundum-Service schützt die Kunden vor unliebsamen Überraschungen und macht zumindest diesen Teil der Wärmenebenkosten überschaubar. Solche Lieferverträge setzen zudem ein Signal gegen Bestrebungen des Bundeskartellamtes, die verbraucherfreundlichen Abrechnungsmodelle zu torpedieren. Stattdessen sollen nach dem Willen der Wettbewerbshüter die Discount-Preise von freien Lieferanten ohne Vertragsbindung zum Maßstab gemacht werden. Dies würde jedoch nach Einschätzung des European Trust Institute (http://www.eu-trust.org) zu einem „Discountry“ führen, einer Versorgungslandschaft ohne die Sicherheiten umfassender Leistungspakete, auf die viele Verbraucher gerade bei ihrer Wärme-Energie nicht verzichten möchten.