Dieses Leistungspaket aus Qualität, Kompetenz, Service und Beratung ist letztlich für alle Kunden unverzichtbar – auch für diejenigen Hausbesitzer, die durch den Einkauf bei so genannten „Fliegenden Flüssiggas-Händlern“ Kosten sparen wollen. Der maßgebliche Unterschied: Die vermeintlichen Sparfüchse müssen sich auf eigene Rechnung um die vorgeschriebenen Zertifizierungen, Prüfungen und Abnahmen kümmern. Bei Installations-, Wartungs- oder Reparaturaufträgen sind sie natürlich gleichermaßen auf die Hilfe kompetenter Fachleute angewiesen, die dann jedoch natürlich alle eine Rechnung schreiben. Und Versorgungssicherheit ist ohne Liefervertrag ebenso wenig garantiert wie ein 24-Stunden-Servicedienst. Viele Flüssiggaskunden, die vor allem den bürokratischen Aufwand rund um die Wärmeversorgung gerne an Experten abgeben, schätzen deshalb die Vorteile einer vertraglich abgesicherten Belieferung.
Sie haben entsprechend auch kein Verständnis für Bestrebungen des Bundeskartellamtes, ausgerechnet das Billig-Modell der freien Händler zum verbindlichen Muster für Energielieferungen zu erklären. Die Wettbewerbshüter halten nämlich das gesamte Service-Paket der Vertragslieferanten für überflüssig und wollen den Unternehmen verbieten, diese Leistungen in der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Anstatt die Hausbesitzer selbst über Art und Umfang der Energielieferungen entscheiden zu lassen, wird so eine Art „Discountry“ zur Richtschnur: ein Land, dessen wirtschaftliche Angebote sich ausschließlich am jeweils billigsten Geschäftsmodell orientieren. „Nicht nur beim Heizen eine fragwürdige Grundlage für Qualität und Kundenzufriedenheit“, so die Einschätzung des European Trust Institute (http://eu-trust.org) .