Ein Berliner Bezirksamt verlegte die Sperrzeit für den Schankvorgarten einer Gaststätte auf 22 Uhr vor, nachdem sich ein Nachbar wegen Lärmbelästigungen beschwert hatte. Tatsächlich waren die relevanten Werte für die Geräusch-Immissionen überschritten worden. Der Betreiber des Restaurants kritisierte an der behördlichen Entscheidung unter anderem die Tatsache, dass sich lediglich ein Anwohner beschwert habe. Das rechtfertige noch nicht unbedingt ein Einschreiten des Amtes. Das Verwaltungsgericht akzeptierte dieses Argument nicht. Auch ein einziger Nachbar, der sich gestört fühle, könne ausreichend sein – es sei denn, es gebe Hinweise auf eine missbräuchliche Beschwerde durch diese Person.
(Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen 4 K 560/22)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
verwandte Themen:
Parkhaus dicht / Mehrheitsbeschluss der Eigentümer war rechtswidrig Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, sein über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus wegen erheblicher baulicher Mängel dauerhaft zu schließen. Begründet wurde dies mit den sehr hohen Sanierungskosten. Drei der elf Ebenen standen im Sondereigentum eines Mitglieds der Gemeinschaft, das sie vermietet hatte. Der Rest war seit Jahren bereits außer Betrieb. Wegen des Verdachts auf ein Unterschreiten der brandschutzrechtlichen Mindestanforderung...
Mütter zählen hier nicht / Steuerlich gesehen keine „Selbstnutzung“ einer Wohnung Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn das Objekt vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachgerichtliche Instanz entschieden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 13/23) Der Fall: Ein Ehepaar überließ die ihm gehörende Eigentumswohnung zur Nutzung an die gemeinsame Mutter bzw. Schw...
Nichtiger Bescheid / Grundstück war fehlerhaft bezeichnet worden Wenn zum Zwecke der Ermittlung der Erbschaftssteuer ein Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes erstellt wird, dann muss dieser korrekt und nachvollziehbar sein. Wird ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass es nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, dann ist der entsprechende Bescheid nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichtig. (Finanzgericht Hessen, Aktenzeichen 3 K 240/22; beim BFH unter dem Aktenzeichen II B 27/23 anhängig) Der Fall: ...
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.